60 Radler machten sich von Buir aus auf den Weg nach Arnoldsweiler, um die Tradition des Wachszinses der Bürgewaldgemeinden für den Altar des heiligen Arnolds in Arnoldsweiler wieder aufzunehmen. Es ist die wohl älteste Form der Verehrung des Heiligen, der um 800 im damaligen Ginizuuilere, dem späteren Ginnizweiler geboren wurde und auch bestattet ist.
Die Erinnerungsfahrt war keine bloße Wallfahrt im christlichen Sinne. Es ging den Teilnehmern, die sich auf Einladung des Katholikenrates der Region Düren, des Instituts für Theologie und Politik aus Münster sowie der Initiativen „Waldspaziergang Hambacher Wald“, „Kirche(n) im Dorf lassen“ und „Alle Dörfer bleiben“ auf den Weg gemacht hatten, um ein Bekenntnis zum noch rudimentär erhaltenen Bürgewald abzulegen, den sie gleichsetzen mit dem Hambacher Wald.
So war die Fahrt ein symbolischer Akt, der an die Schenkung des Waldes an die Menschen vor Ort erinnern sollte, die vor über 1200 Jahren der heilige Arnoldus in einem Meisterritt Kaiser Karl dem Großen abgerungen hatte, und dessen Baumbestand im Zuge des Braunkohleabbaus bis zu 90 Prozent gerodet worden ist. Verbrieft ist diese Tradition des Wachszinses erstmals in einer Urkunde vom 18. März 1360 vom Jülicher Herzog Wilhelm I. Das lässt vermuten, dass diese Verpflichtung schon deutlich älter ist. In einem Dokument des Erzbischofs Gero von Köln von 973/976 ist niedergelegt, dass die 20 Gemeinden um Arnoldsweiler, die das Holzrecht im Bürgewald durch den heiligen Arnoldus erlangt hatten, jeweils am Pfingstfest ein jährliches Wachsopfer am Grab des Heiligen darzubringen hätten.
Arnoldus selbst soll schon bei der Schenkung des Waldes an die Dörfler diese Bedingung formuliert haben. So will es die Legende, die sich um den listigen Musiker aus dem Hofstaat Kaiser Karls des Große rankt.
In der Urkunde werden die Orte zum Opfer von Kerzengrößen zwischen anderthalb und zwölf Pfund verpflichtet. Gültigkeit behielt diese Vereinbarung zum Wachszins
bis in die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts, bis immer mehr Gemeinden das Kerzenopfer verweigerten. Das mündete in den Wachsrentenprozess, der vor dem Königlichen Landgericht Aachen geführt wurde. Kläger war der Arnoldsweiler Kirchenvorstand.
Ergebnis war, dass die betreffenden Gemeinden durch eine einmalige Geldzahlung an die Pfarrei Arnoldsweiler vom Wachszins befreit wurden. Diese Ablösung erfolgte durch die beteiligten Orte nach und nach zwischen 1832 und 1840. Dennoch brachten auch danach noch einige Orte zu Pfingsten eine Kerze nach Arnoldsweiler.
Den Zusammenhang zwischen der Arnoldus-Legende, dem Wachszins und der aktuellen Situation im Rahmen der Radtour stellte das Institut für Theologie und Politik her: „Das Handeln des heiligen Arnold, den Wald den Menschen, die um ihn herum lebten, als Gemeinschaftsgut anzuvertrauen, verweist auch uns als Christen heute darauf, dass der Einsatz für ökologische Fragen von der Diskussion um das gesellschaftliche Zusammenleben und damit auch das Wirtschaften in unserem gemeinsamen Haus, der Erde, nicht zu trennen ist.“
Der Mensch sei in der Verantwortung, die Erde wie die Menschen vor Ausbeutung zu schützen und unser Wirtschaften nach demokratischen Erwägungen auszurichten. „Zu einer solchen Umkehr in unserer Gesellschaft, in unserem Blick auf die Natur, in unserem Wirtschaften und Leben möge uns der heilige Arnold inspirieren“, hieß es weiter. Und: „Der Geist von Pfingsten, der diese Erde erneuern möchte, möge uns dazu Kraft und Mut geben!“
Im kommenden Jahr wollen die Teilnehmer der Aktion erneut am Pfingstdienstag mit Kerzen zum Arnoldusgrab kommen.