Viele Fragen offen

Die pastoralen Räume bringen einige Veränderungen

Beim 1. Jüchener Friedensmahl im März 2022 erstrahlte die Kirche St. Jakobus der Ältere in blau-gelb. (c) Michael Breuer
Beim 1. Jüchener Friedensmahl im März 2022 erstrahlte die Kirche St. Jakobus der Ältere in blau-gelb.
Datum:
14. Nov. 2023
Von:
Aus der KirchenZeitung, Ausgabe 46/2023 | Garnet Manecke

In den Ausgaben 37 und 38 der KirchenZeitung haben wir die Vorschläge aus den Regionen Heinsberg und Mönchengladbach zu den neu zu bildenden pastoralen Räumen vorgestellt. Während sich für einige GdG die Zuschnitte stark verändern werden, bleiben sie für andere „beim Alten“. Das aber bedeutet nicht, dass „alles beim Alten“ bleibt. Warum das so ist.

Wenn den Vorschlägen der Region Mönchengladbach zugestimmt wird, bleibt der Zuschnitt des pastoralen Raums Korschenbroich mit dem der GdG identisch. (c) Garnet Manecke
Wenn den Vorschlägen der Region Mönchengladbach zugestimmt wird, bleibt der Zuschnitt des pastoralen Raums Korschenbroich mit dem der GdG identisch.

Auf den ersten Blick sieht die neue Karte mit den Zuschnitten der pastoralen Räume sehr vertraut aus: Die GdG Korschenbroich mit ihren 12 460 Katholiken auf 36,67 Quadratkilometern zum Beispiel besteht in denselben Grenzen fort, wie sie auch heute schon gelten. So sieht es der Vorschlag der Gemeinden in der Region Mönchengladbach vor. Gleiches gilt für die GdG Jüchen mit 10 922 Katholiken auf 65,6 Quadratkilometern.
Auch in der Region Heinsberg scheint sich für 21 175 Katholiken in der GdG Christkönig Erkelenz nichts zu ändern. Die acht fusionierten Gemeinden wollen einen pastoralen Raum bilden. Gleiches gilt für Hückelhoven (nicht fusioniert, 16 938 Katholiken), Wassenberg (9440 Katholiken) und Wegberg (14 576 Katholiken).

Der äußere Schein trügt: Auch den GdG, deren geografischer Zuschnitt bestehen bleibt, steht ein Veränderungsprozess bevor.Grund sind die vielen nötigen Änderungen in den Organisationsstrukturen für die Bildung der Pastoralen Räume. Damit einher gehen auch viele rechtliche Fragen, denn innerhalb der derzeit noch bestehenden GdG gibt es selbstständige Kirchengemeinden, die rechtlich eigenständige Gebietskörperschaften des öffentlichen Rechts sind. Diese eigenständigen Gemeinden müssten in einem Pastoralen Raum miteinander verschmolzen werden.

Das wirft viele rechtliche Fragen auf: Wie ist mit den Vermögenswerten zu verfahren? Welche Auswirkungen hat das auf die Arbeitsverträge der Mitarbeitenden? Welche Aufgaben übernehmen die Mitarbeitenden in Zukunft? Mit der Schaffung Pastoraler Räume werden kirchenrechtlich Pfarreien aufgehoben, die teilweise Jahrhunderte alt sind.
Ungeklärt ist auch noch, wer die Pastoralen Räume in Zukunft leitet. Welche Rolle kommt dabei den Priestern zu? Was werden die Aufgaben der hauptamtlich pastoral tätigen Mitarbeitenden? Welche Verantwortung wird Laien übertragen? Welche Befugnisse bekommen Ehrenamtler? All diese Fragen werden in den kommenden Monaten zu klären sein, sobald die Pastoralen Räume feststehen.