Synodalkreissitzungen, Synodalversammlungen sind terminiert, Beratungsvorlagen liegen auf dem Tisch. Ende März und Anfang April sollen daraus Beschlüsse erwachsen. Jüngst wurden die Beschlussvorlagen der Basisgruppe 3 bekanntgegeben, wie sie der Synodalkreis vorbereitet hat. Sie beschäftigt sich mit der Veränderung der pastoralen Räume. Wohin bricht das Bistum gerade auf?
Erst vor zwei Wochen hatte sich Bischof Helmut Dieser für ein Klima einer angstfreien Kirche stark gemacht, die niemanden ausgrenzt. Es dürfe bei Themen der Sexualität keine verschämte Haltung und kein Drumherumreden mehr geben. „Wir sehen doch, wie viele es betrifft – Homosexualität, die sexuelle Orientierung eines Menschen im Allgemeinen, muss in unserer Kirche etwas Normales sein.“ Für das Bistum Aachen hat der Synodalkreis diese Haltung unterstrichen. So heißt es in einer der Beratungsvorlagen unter anderem, dass der Zugang zu Diensten auf allen Ebenen der Kirche nicht an Geschlecht, sexuelle Identität und Lebensform gebunden sein darf. Dies sieht auch eine Stärkung der Rolle von Frauen in der Kirche vor. Dieser Kultur- und Haltungswandel, die veränderten Bedürfnisse und Erwartungen der Menschen an pastorale Angebote führen auch zu sich verändernden Kirchenstrukturen.
So will der Synodalkreis die Pastoralen Räume künftig vielfältig gestärkt sehen. Die vorläufige Beratungsvorlage des Synodalkreises sieht vor, 50 am Sozialraum orientierte Pastorale Räume zu bilden, die in ihrer regionalen und lokalen Ausprägung mit vielfältigen Orten von Kirche ein sinnhaftes Angebot gestalten. Freiheit, Begegnung und Ermöglichung sollen die Grundlage jeglichen Handelns im Pastoralen Raum sein. Die Leitung des Pastoralen Raumes soll über Teams erfolgen, die unterschiedliche Kompetenzen und Expertise bündeln.
„Bis zum 1. Januar 2024 soll die territoriale Struktur auf Basis umfangreicher Analysen gebildet sein. Ab dem 1. Januar 2024, so der noch zu verabschiedende Plan, wird ein Prozess zur Errichtung von künftig acht bis 13 Pfarreien erfolgen, in denen sich die Pastoralen Räume widerspiegeln. Als Termin für die Umsetzung ist der 1. Januar 2028 vorgesehen.
In den Pfarreien wird auf Grundlage des Kirchenrechts synodale Teilhabe am Leitungsamt des Pfarrers für ein Team ermöglicht. Dieses gesamte Maßnahmen- und Strategiebündel erfordert die Klärung zahlreicher Schritte bis zum 31. Dezember 2022. Dazu gehören unter anderem die Klärung der Rechtsstruktur des Pastoralen Raums, die Klärung der Betei-ligung; die Entwicklung eines Beratungsdesigns zur Unterstützung und Umsetzung; die Eruierung des finanziellen, personellen und infrastrukturellen Potenzials und die Entwicklung einer Einsatz- und Qualifizierungsplanung für das Pastorale Personal.
Die Reformthemen liegen auf dem Tisch. Nach intensiven Beratungen des Synodalkreises in den vergangenen Monaten zeichnen sich wichtige Eckpunkte im synodalen Veränderungsprozess „Heute bei dir“ für das Bistum Aachen ab. Ende März soll auf der Synodalversammlung über die vorläufigen Beratungsvorlagen des 17-köpfigen Gremiums, das seit September regelmäßig zusammenkommt, beraten werden. iba