Und schon findet sich der Punkt erneut ganz unten, ganz hinten, ganz später. Das kann kräftig und krachend daneben gehen. Zum Beispiel: Wenn ein Partner oder Elternteil stirbt. Wenn da kein Testament vorliegt oder ein überaltertes, kann es massiven Streit geben. Oder: Ein Partner oder Elternteil wird dement, hat einen Verkehrsunfall, trägt von einem Schlaganfall eine bleibende geistige Behinderung davon. Wenn das Thema bisher immer ausgeblendet war, brechen alle organisatorischen, finanziellen, rechtlichen Dinge gleichzeitig über die Angehörigen herein. Was kann man tun? Zunächst einmal: darüber sprechen! Das Thema nicht weiter vertagen! Krankheit, Behinderung, Sterben und Tod gehören zu unserem Leben dazu. Ebenso Geld, Eigentum, Rechte, Pflichten. Das ist kompliziert und ganz schön viel. Gut, wenn man sich dem in Ruhe widmet und vor allem gemeinsam herausfindet, wie die Bedürfnisse und Wünsche für ein Leben mit schweren Handicaps aussehen. Am Ende empfehlen sich Vereinbarungen. Es gibt Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht. Auch mit der Frage einer gesetzlichen Betreuung sollte man sich beschäftigen. Wie viel und was genau kann man selbst leisten, und was sollten besser Dritte übernehmen? Diese Frage für sich zu beantworten, wird im Fall des Falles helfen, auch dem Gericht eine Antwort zu geben, die trägt.
Der Autor ist Chefredakteur der KirchenZeitung für das Bistum Aachen