Hinter Gittern

Flüchtlingsrat des Kreises Heinsberg fürchtet längere Aufenthalte in Erstaufnahmeeinrichtungen

Die Zugänge zu den Zentralen Unterbringungseinrichtungen, wie hier in  Wegberg-Petersholz, sind von Gittertoren versperrt und von  Sicherheitsdiensten bewacht. (c) Garnet Manecke
Die Zugänge zu den Zentralen Unterbringungseinrichtungen, wie hier in Wegberg-Petersholz, sind von Gittertoren versperrt und von Sicherheitsdiensten bewacht.
Datum:
7. Jan. 2020
Von:
Aus der KirchenZeitung, Ausgabe 02/2020 | Garnet Manecke

Der Aufenthalt geflüchteter Kinder und Jugendlicher in Erstaufnahmeeinrichtungen sollte auf sechs Monate beschränkt werden, fordert der Flüchtlingsrat des Kreises Heinsberg. Aber er befürchtet, dass genau das Gegenteil eintreten wird und die Landesregierung NRW die Aufenthaltsdauer auf 24 Monate erweitern wird. Dagegen wehrt sich der Rat mit einer Resolution.

Seine Heimat verlassen zu müssen, weil dort Krieg und Terror herrschen oder die Kinder keine Zukunftsperspektive haben, ist hart. Flüchtlinge begleitet auf ihrem Weg die Hoffnung, dass sie in einem sicheren Land aufgenommen werden und sich ein Leben aufbauen können. Diese Perspektive sei für neu ankommende Flüchtlinge durch mögliche Pläne der Landesregierung NRW gefährdet, fürchtet der Flüchtlingsrat des Kreises Heinsberg. Die Mitglieder vermuten, dass das Land die Aufenthaltsdauer in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen auf 24 Monate erweitern will. Das sei ihnen aus verschiedenen Quellen bereits zugetragen worden, sagt Hans-Jürgen Knubben vom Flüchtlingsrat im Kreis Heinsberg. „Das würde bedeuten, dass in dieser Zeit Kinder keine Schule besuchen können und die Menschen keine Integrationsmöglichkeiten haben, weil sie in der Unterbringungseinrichtung weitgehend isoliert sind“, sagt Knubben. Deshalb haben die Mitglieder ihre Resolution an die Staatskanzlei und das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW geschickt. Sie wollen eine Diskussion anstoßen, bevor Fakten geschaffen werden.

Wer einmal zu einer Zentralen Unterbringungseinrichtung wie in Wegberg-Petersholz fährt, steht vor der Frage, inwieweit solche Einrichtungen für den Umgang mit Asylsuchenden geeignet sind. Umzäunt und bewacht, gleichen sie eher Gefängnissen als Asylunterkünften. Der Abstand zum nächsten Nachbarn ist weit, der Zugang wird von einem Wachdienst gleich am Tor verwehrt. Hier können keine Kinder aus dem Dorf einfach zu Besuch kommen, um mit den Kindern hinter den Zäunen zu spielen. Bei der Unterbringungseinrichtung in Mönchengladbach sieht es nicht besser aus. Sie liegt quasi vor den Toren der Stadt, im ehemaligen JHQ (Joint Headquarter der britischen Streitkräfte). Für die Bewohner ist es schwierig, zu Einheimischen sozialen Kontakt aufzunehmen – in einem Land, das ihnen fremd ist.

Von der einstigen Willkommenskultur, für die Deutschland 2014 international respektiert und gelobt wurde, ist dort heute nichts mehr zu spüren. Wer hier ankommt, dem zeigt sich das gleiche Bild wie in Petersholz: Zäune und ein Gitter versperren die freie Zufahrt, bewacht von Sicherheitsleuten. Aber gerade das Wohl geflüchteter Kinder und Jugendlicher liegt dem Flüchtlingsrat am Herzen: „Nach der UNO-Kinderrechtskonvention und dem Den Haager Minderjährigenschutzabkommen haben ausländische Kinder den gleichen Anspruch auf Rechte wie deutsche Kinder, wenn sie in Deutschland ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben“, sagt Flüchtlingssseelsorger Achim Kück. „Das Minderjährigenschutzabkommen geht davon aus, dass das spätestens nach sechs Monaten der Fall ist.“ Mit einem längeren Aufenthalt in der Aufnahmeeinrichtung werde den Kindern das Recht auf Bildung und eine Perspektive verweigert.