Große Mehrheit für neue seelsorgerische Struktur

Bischof Helmut Dieser erlässt nach Räteberatung Dekret zur Umschreibung der Pastoralen Räume im Bistum Aachen

Datum:
10. Jan. 2024
Von:
Bistum Aachen

Bischof Helmut Dieser hat Mitte Dezember im Diözesanpastoralrat die Rätevoten zur kommenden Territorialstruktur entgegengenommen. Beide Gremien sprachen sich jeweils mit absoluter Mehrheit (eine Gegenstimme im Priesterrat, eine Enthaltung im Diözesanpastoralrat) für die Übernahme der Voten aus den Regionalpastoralräten beziehungsweise des Vorschlags des Regionalteams Kempen-Viersen aus.
„Wir setzen damit einen Meilenstein nach intensiven Monaten der gemeinsamen Beratung“, resümiert Generalvikar Andreas Frick.  

Karte Bistumsregionen 2024 (c) Bistum Aachen
Karte Bistumsregionen 2024

Zum 1. Januar 2024 umschrieb Bischof Helmut Dieser per Dekret die 44 Pastorale Räume als neue territoriale Grundstruktur im Bistum Aachen. „Damit möchte ich den Gläubigen Sicherheit im Hinblick auf die zukünftigen seelsorglichen Strukturen geben“, erläuterte der Bischof.
Die Pastoralen Räume werden in zwei Schritten – ab dem 1. Juli 2024 und dem 1. Januar 2025 – aus den bestehenden 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) gebildet. Eine Begleitung und Moderation der Verantwortlichen und Gremien im (zukünftigen) Pastoralen Raum und der Kirchenvorstände im (zukünftigen) Pastoralen Raum wird durch das Bischöfliche Generalvikariat ermöglicht. 

Für die Region Aachen-Land:

Baesweiler wird gebildet aus der GdG  St. Marien Baesweiler.
Alsdorf wird gebildet aus der GdG Alsdorf.
Würselen wird gebildet aus der GdG Würselen.
Eschweiler wird gebildet aus der GdG Eschweiler-Mitte, der GdG Eschweiler-Süd und der GdG Eschweiler-Nord.
Stolberg wird gebildet aus der GdG Stolberg-Nord und der GdG Stolberg-Süd. Herzogenrath wird gebildet aus der GdG Herzogenrath-Merkstein und der GdG Herzogenrath-Kohlscheid.

Für die Region Aachen-Stadt:

Aachen-Mitte wird gebildet aus der GdG Franziska von Aachen.
Aachen-Nord/Ost/Eilendorf wird gebildet aus der GdG Aachen-Nord und der GdG Aachen-Ost/Eilendorf.
Aachen-Forst/Brand wird gebildet aus der GdG Aachen-Forst/Brand.
Aachen-Kornelimünster/Roetgen wird gebildet aus der GdG Aachen-Kornelimünster/Roetgen.
Aachen-Burtscheid wird gebildet aus der GdG Aachen-Burtscheid.
Aachen-West/Nordwest wird gebildet aus der GdG Aachen-West und der GdG Aachen-Nordwest.

Für die Region Düren:

Aldenhoven/Jülich wird gebildet aus den Pfarreien St. Martin (Aldenhoven), St. Ursula, St. Mauritius, St. Johann Baptist (Aldenhoven-Niedermerz), St. Nikolaus und St. Johann Baptist (Aldenhoven-Siersdorf) in der GdG Aldenhoven/Linnich und der GdG Jülich.
Linnich/Titz wird gebildet aus den Pfarreien St. Martin (Linnich), St. Gereon (Linnich-Boslar), St. Pankratius (Linnich- Rurdorf), St. Hermann Josef,  St. Gereon (Linnich-Gereonsweiler), Hl. Maurische Märtyrer,  St. Agatha, St. Georg, St. Peter,  St. Margareta, St. Pankratius (Linnich-Ederen), St. Lambertus (Linnich-Tetz) und St. Lambertus (Linnich-Welz) in der GdG Aldenhoven/Linnich und der GdG Titz.
Düren wird gebildet aus der GdG  St. Franziskus, Düren-Nord, der GdG Düren-Mitte und der GdG St. Elisabeth von Thüringen, Düren-West.
Merzenich/Niederzier/Nörvenich/Vettweiß wird gebildet aus der GdG Merzenich/Niederzier und der GdG Nörvenich/Vettweiß.
Kreuzau/Hürtgenwald/Heimbach/Nideggen wird gebildet aus der GdG Kreuzau/ Hürtgenwald und der GdG Heimbach/Nideggen.
Inden/Langerwehe wird gebildet aus der GdG Inden/Langerwehe.

Für die Region Eifel:

Simmerath wird gebildet aus der GdG Selige Helena Stollenwerk, Simmerath. 
Monschau wird gebildet aus der GdG Monschau.
Mechernich wird gebildet aus der GdG  St. Barbara Mechernich.
Kall/Nettersheim wird gebildet aus der GdG Hl. Hermann-Josef Steinfeld.
Hellenthal/Schleiden wird gebildet aus der GdG Hellenthal/Schleiden.
Blankenheim/Dahlem wird gebildet aus der GdG Hl. Apostel Matthias Blankenheim/Dahlem.

 

Für die Region Heinsberg:

Übach-Palenberg wird gebildet aus der GdG Übach-Palenberg.
Heinsberg wird gebildet aus der GdG Heinsberg/Waldfeucht und der GdG Heinsberg-Oberbruch.
Wegberg wird gebildet aus der GdG Wegberg.
Wassenberg wird gebildet aus der GdG Wassenberg.
Hückelhoven wird gebildet aus der GdG Hückelhoven.
Erkelenz wird gebildet aus der GdG Erkelenz.
Geilenkirchen wird gebildet aus der GdG St. Bonifatius Geilenkirchen.
Gangelt/Selfkant wird gebildet aus der GdG Gangelt und der GdG St. Servatius Selfkant.

Für die Region Kempen-Viersen:

Viersen wird gebildet aus der GdG Viersen, der GdG Viersen-Süchteln und der GdG Viersen-Dülken.
Nettetal/Grefrath wird gebildet aus der GdG Nettetal und der GdG Grefrath.
Kempen/Tönisvorst wird gebildet aus der GdG Kempen/Tönisvorst.
Willich wird gebildet aus der GdG Willich.
Schwalmtal/Brüggen/Niederkrüchten wird gebildet aus der GdG Schwalmtal und der GdG Brüggen/Niederkrüchten.

Für die Region Krefeld:

Krefeld/Meerbusch wird gebildet aus der GdG Krefeld-Mitte, der GdG Krefeld-Ost, der GdG Krefeld-Süd, der GdG Krefeld-Nord, der GdG Krefeld-Nordwest und der GdG Meerbusch.

Für die Region Mönchengladbach:

Korschenbroich wird gebildet aus der GdG Korschenbroich.
Mönchengladbach-Mitte/Nordost wird  gebildet aus der GdG Mönchengladbach-Mitte, der GdG Mönchengladbach-Neuwerk und der GdG Mönchengladbach-Ost.
Mönchengladbach-Süd/Südwest wird gebildet aus der Pfarrei St. Matthias in der GdG Mönchengladbach-Süd und den Pfarreien St. Rochus und St. Helena in der GdG Mönchengladbach-Südwest.
Mönchengladbach-Rheydter Gürtel wird gebildet aus der Pfarrei St. Benedikt von Nursia in der GdG Mönchengladbach-Südwest, der Pfarrei St. Laurentius in  der GdG Mönchengladbach Süd, der GdG Mönchengladbach-Giesenkirchen, der GdG Mönchengladbach-Rheydt-Mitte und der GdG Mönchengladbach-Rheydt-West.
Jüchen wird gebildet aus der GdG Jüchen.
Mönchengladbach-Nord/West wird  gebildet aus der Pfarrei St. Mariä Heimsuchung in der GdG Mönchengladbach-Südwest und der GdG St. Peter Mönchengladbach-West. 

>> Koordinieren, Fördern, Moderieren

Neben den bereits bestehenden Beratungs- und Begleitungsmöglichkeiten des Bischöflichen Generalvikariats ernennt Bischof Helmut Dieser für jeden künftigen Pastoralen Raum im Hinblick auf die Errichtung einen Promotor oder eine Promotorin mit der Aufgabe, die nötigen Prozesse vor Ort zu koordinieren, zu fördern und zu moderieren.
Die Aufgabe beginnt am 1. Januar 2024 und endet mit der Ernennung des Leitungsteams des Pastoralen Raums im Übergang. Die Promotorin oder der Promotor ist in der Regel bereits im künftigen Pastoralen Raum tätig und wird für diese Arbeit mit einem Beschäftigungsumfang bis zu 25 Prozent ausgestattet.