Gib bitte gut auf mich acht!

Alle Gemeinschaften der Gemeinden im Bistum müssen ein Institutionelles Schutzkonzept erstellen

Schutz_Nachricht (c) www.pixabay.com
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Datum:
17. Jan. 2017
Von:
Andrea Thomas
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, beschützt und in Sicherheit aufwachsen zu können.
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Schutz

Die Verantwortung dafür, dass ihnen kein Leid zugefügt wird, sei es körperlich oder seelisch, liegt dabei nicht alleine bei den Eltern und in den Familien, sondern auch bei der Gemeinschaft und dem Umfeld, in dem sie groß werden.

Dazu zählt auch die Kirche mit ihren Gemeinden. Täglich betreuen hier Haupt- und Ehrenamtliche Kinder und Jugendliche, vom Pfarrkindergarten mit U-3-Betreuung über die Kommunion- und Firmkatechese bis zu Ferienspielangeboten, Messdiener-, Pfadfinder- oder Jugendgruppen. Damit tragen sie auch eine hohe Verantwortung für deren Schutz und Wohlbefinden. Um Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt und Missbrauch zu bewahren, braucht es eine Kultur der Achtsamkeit, der jeder, der in den Gemeinden tätig ist, verpflichtet ist. Es braucht dazu außerdem entsprechende Rahmenbedingungen, Orientierungshilfen für alle Beteiligten sowie klare Handlungskonzepte für den Ernstfall.

Im Rahmen der Präventionsarbeit und als Teil der Präventionsordnung für das Bistum Aachen sind alle Pfarreien und Gemeinschaften der Gemeinden daher bis Ende 2018 aufgefordert, ein schriftliches, für ihren Verantwortungsbereich passgenaues „Institutionelles Schutzkonzept“ zu erstellen. „Durch die intensiven Präventionsschulungen von rund 18000 haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern in den vergangenen Jahren ist die Sensibilität für das Thema gewachsen“ erläutert Almuth Grüner, Präventionsbeauftragte im Bistum Aachen. Die Erarbeitung der Institutionellen Schutzkonzepte diene dazu, die konkreten Strukturen der eigenen Einrichtungen zu überprüfen und geeignete Instrumentarien zur Prävention zu entwickeln. Um die GdG auf diesem Weg nicht allein zu lassen, hat Grüner eine Arbeitshilfe entwickelt, die in Kürze an die GdG versandt und auch auf der Webseite der Präventionsstelle des Bistums zur Verfügung stehen wird. Darin werden die einzelnen Bausteine zur Erstellung eines Institutionellen Schutzkonzeptes vorgestellt und Wege zur Umsetzung aufgezeigt. Das Fundament bildet dabei eine Grundhaltung, die von Wertschätzung und Respekt geprägt ist. Das Dach, unter dem dies alles geschieht, ist besagte Kultur der Achtsamkeit im Umgang miteinander.

Am Anfang steht die Risikoanalyse: Wo und in welchem Umfang sind Haupt- und Ehrenamtliche mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt? Wo sind mögliche Gefährdungsmomente? Gibt es Situationen, die Grenzverletzungen begünstigen? Welche Schutzmaßnahmen gibt es bereits, zum Beispiel zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen? Gibt es ein Beschwerdemanagement, Ansprechpartner, die allen Beteiligten bekannt sind? Gibt es ein verbindliches Interventionskonzept für den Ernstfall? Weitere Bausteine sind unter anderem Qualitätsmanagement und Personalauswahl. Wer mit Kindern und Jugendlichen umgeht, gehört besonders auf den Prüfstand. Ein erweitertes Führungszeugnis und eine Selbstauskunftserklärung sind verpflichtend.

 

Klarheit und Sicherheit für alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben

Aus der Beschäftigung mit all diesen Fragestellungen entsteht schließlich das Institutionelle Schutzkonzept, in dem sämtliche Maßnahmen zur Prävention gebündelt schriftlich festgehalten sind. Dazu gehört auch die Entwicklung eines Verhaltenskodexes, der für alle, die in der Gemeinde tätig sind, verbindlich ist.

Eine der ersten GdG im Bistum, die sich auf diesen Weg gemacht und ihr Institutionelles Schutzkonzept fertiggestellt und in Kraft gesetzt hat, ist die GdG Aachen-Forst/Brand. „Bislang haben wir Glück gehabt. Das wollen wir aber auch nicht strapazieren und haben das daher zeitnah in Angriff genommen, um sagen zu können, wir haben von unserer Seite als GdG alles Nötige getan, um die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu schützen“, erläutert Michael Schürmann, Gemeindereferent in St. Donatus Brand. In das fertige Schutzkonzept sind dabei auch Überlegungen und Position der Jugendlichen aus einem Leiter-Wochenende des BDKJ Brand eingeflossen. Das sei gerade auch für den gemeinsam erarbeiteten Verhaltenskodex sehr hilfreich gewesen. „Es ging uns um Klarheit und Sicherheit für alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, insbesondere auch für unsere selbst noch jugendlichen Leiter“, sagt Jugendleiterin Caroline Debey.

Ein wichtiger Punkt dabei war das richtige Verhältnis von Nähe und Distanz: zum Beispiel auf Kose- und Spitznamen zu verzichten, Machtpositionen nicht auszunutzen, individuelle Grenzen ernst zu nehmen und zu akzeptieren, abfällige Kommentare zu unterlassen, die Intim- und Privatsphäre zu respektieren und Zurückhaltung bei Körperkontakten zu wahren. Einzelfälle, zum Beispiel, wie man es handhabt, wenn bei der langen Kinonacht im Pfarrheim ein geschlechtergetrenntes Übernachten aus räumlichen Gründen schwierig wird, können und müssen mit Eltern und der Präventionskraft, die jede GdG benennen muss, geklärt werden. Der ein oder andere Punkt werde sicherlich noch mit der Zeit überarbeitet oder verfeinert werden müssen, aber so ein Schutzkonzept sei ja auch nicht in Stein gemeißelt, erklärt Michael Schürmann. Wichtig sei, eine gute Grundlage für die Arbeit zu haben, und alle, die mit Kindern und Jugendlichen in der GdG zu tun haben, für das Thema sensibilisiert zu haben. Darauf lasse sich weiter aufbauen.

Arbeitshilfen und Materialien zum Thema: www.praevention-bistum-aachen.de

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