Geld für die Frauenhäuser

Bischöfliche Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ hat einen Soforthilfefonds eingerichtet

Die Vertreterinnen der Frauenhäuser freuen sich über zusätzliches Geld. (c) Garnet Manecke
Die Vertreterinnen der Frauenhäuser freuen sich über zusätzliches Geld.
Datum:
5. Nov. 2019
Von:
Aus der KirchenZeitung, Ausgabe 45/2019 | Garnet Manecke

Um schneller Hilfe leisten zu können, haben die fünf katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen jeweils einen Betrag von 5000 Euro zur freien Verfügung bekommen. Das Geld stammt aus dem Soforthilfefonds der Bischöflichen Stiftung „Hilfe für Mutter und Kind“.

Wenn eine Frau in ein Frauenhaus kommt, hat sie oft nichts dabei außer dem, was sie auf dem Leib trägt. Das kann mitunter sehr wenig sein. „Wir hatten eine Frau, die von einem Loverboy befreit wurde und nicht mal Schuhe anhatte, als sie zu uns kam“, berichtet Hylya Gökgöz-Corsten, Leiterin des Frauenhauses Aachen. „Für die Frau haben wir eine Erstausstattung Kleidung gekauft.“

Von Ämtern gibt es für die schnelle Ersthilfe keine Zuschüsse, deshalb müssen die Frauenhäuser sie aus anderen Geldquellen finanzieren.  Hierfür bekommen die Frauenhäuser nun Unterstützung von der Bischöflichen Stiftung. Sie hat einen Soforthilfefonds für die Frauenhäuser eingerichtet, der in diesem und den kommenden zwei Jahren jeweils 25000 Euro ausschüttet, die auf die fünf katholischen Frauenhäuser im Bistum Aachen aufgeteilt werden. Die Frauenhäuser dürfen über den Betrag frei verfügung. Einzige Bedingung: Das Geld darf nur eingesetzt werden, wenn die Frauenhäuser keine ausreichenden eigenen Mittel haben oder keine Finanzmittel anderer Kostenträger einsetzen können. Finanziert werden davon zum Beispiel auch Willkommenspakete mit Utensilien zur Körperpflege und ein paar Grundlebensmitteln.

„Mehr als 60 Prozent der Frauen kommen nicht geplant oder organisiert zu uns“, sagt Gökgöz-Corsten. „Entweder hat die Polizei sie gerade aus einer Gewaltsituation genommen oder sie ist weggelaufen.“ Zwar werden die Frauen zu den Ämtern begleitet, damit sie Anträge für Sozialleistungen stellen können. „Aber bis Geld fließt, dauert es ein paar Tage“, sagt Gökgöz-Corsten.  Die Verantwortlichen der Frauenhäuser erarbeiteten mit der Stiftung zusammen einen Kriterienkatalog, wofür das Geld eingesetzt werden darf: Neben den Kosten für die Erstversorgung für die Frauen und ihre Kinder sind auch Fahrtkosten zu Ämtern, Teilnahmekosten für Kurse oder Ausflüge, Geburtstagsgeschenke, Gebühren für Dokumente und Dolmetscherkosten enthalten. „Das Geld erleichtert dem Frauenhaus-Team die Arbeit ungemein“, sagt Sigrid Nolde, Leiterin des Hauses in Viersen.