Für Pioniere

(c) Bistum Aachen
Datum:
3. Sept. 2024
Von:
Aus der KirchenZeitung, Ausgabe 36/2024

Neue Räume, neue Möglichkeiten: Aus 71 Gemeinschaften der Gemeinden (GdG) werden zum 1. Januar 2025 insgesamt 44 Pastorale Räume. Sie orientieren sich an bestehenden Sozialräumen und insbesondere an der Lebenswirklichkeit der Menschen. Die Pastoralen Räume sichern die kirchlichen Grundvollzüge. Vor allen Dingen aber sollen sie neue Ideen und lebendige Orte von Kirchen ermöglichen, diese untereinander vernetzen, um so auch mehr Wirksamkeit zu erzielen. 

Wie die neuen Einheiten aufgestellt sind und welche Rahmenbedingungen es gibt, das ist im Statut für die Pastoralen Räume im Übergang beschrieben. Das Statut schafft den Rahmen für die organische Entwicklung von Seelsorge, Angeboten und Strukturen. Wie sich die Pastoralen Räume entwickeln, das hängt von den Menschen vor Ort ab. Jede und jeder, der sich ehrenamtlich engagiert in Räten, Verbänden und Einrichtungen und auch alle hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind es, die die Idee der Pastoralen Räume mit Leben füllen und gestalten können. 
Ein solcher Prozess wird nicht überall im Bistum gleich verlaufen. So manch ein Pastoraler Raum mag schneller lebendig werden und zusammenwachsen als andere.

Was ist die Aufgabe des Pastoralen Raums im Übergang?

Die Pastoralen Räume bilden die wesentliche Steuerungseinheit für die Seelsorge. Sie sichern subsidiär die seelsorglichen Grundaufgaben: Eucharistie und vielfältige gottesdienstliche Formen, Vorbereitung und Feier der Sakramente, Verkündigung und Katechese, diakonische Verantwortung und Gemeinschaftsförderung.
Die Pastoralen Räume gewinnen ihre Vitalität von der Idee des Initiierens, Erkennens, Vergewisserns, Vernetzens und Förderns der vielfältigen Orte von Kirche. Sie dienen ihnen im Sinne des Subsidiaritätsprinzips, das heißt Hilfe zur größtmöglichen Selbstbestimmung. Ihr pastorales Handeln ist geprägt von der Grundhaltung der Ermöglichung.

Wer leitet den Pastoralen Raum im  Übergang?

Mit der Auflösung der Gemeinschaft der Gemeinden (GdG) wird der bisherige Leiter (Pfarrer) der jeweiligen GdG  entpflichtet. Die neuen Leitungen werden befristet für die Zeit des Übergangs durch den Bischof von Aachen beauftragt. Leitung im Pastoralen Raum wird dabei immer im Team gedacht, sprich neben einem leitenden Pfarrer werden in der Regel weitere haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter zur Teilhabe an der Leitung beauftragt.

Wer leitet einen Pastoralen Raum im Übergang, der deckungsgleich mit einer bisherigen GdG ist, die gleichzeitig Pfarrei ist?

Ist der Pastorale Raum im Übergang deckungsgleich mit einer bisherigen GdG, die gleichzeitig Pfarrei ist, ist der Pfarrer (bzw. bei c. 517 § 1 CIC der verantwortliche Pfarrer) auch Leiter des Pastoralen Raums. Er übt die Leitung in der Regel gemeinsam mit weiteren haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden aus, die zur Teilhabe an der Leitung (gem. c. 129 §2 CIC) beauftragt werden.

Wer leitet einen Pastoralen Raum im Übergang, der aus mehreren Pfarreien besteht?

In allen anderen Fällen, in denen der Pastorale Raum aus mehreren Pfarreien besteht, wird ein Pfarrer mit der Leitung beauftragt, wobei diese ebenfalls gemeinsam mit den anderen haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitenden ausgeübt wird, die zur Teilhabe an der Leitung (gem. c. 129 §2 CIC) beauftragt werden.

Wer leitet einen Pastoralen Raum im Übergang, wenn bisher kein Pfarrer ernannt war?

Ist kein Pfarrer ernannt, wird ein anderer im Pastoralen Raum tätige Priester zum Leiter des Pastoralen Raums ernannt. Auf diese Weise werden die operativen Leitungsaufgaben des Pastoralen Raums wahrgenommen. 

Wer gehört zum Pastoralteam?

Zum Pastoralteam gehören alle im jeweiligen Pastoralen Raum vom Bischof urkundlich ernannten bzw. durch Einsatzmitteilung eingesetzten Mitarbeitenden im pastoralen Dienst.

Gibt es synodale Gremien im Pastoralen Raum? 

In den Pastoralen Räumen sind synodale Gremien zu bilden, um die Teilhabe und Vernetzung der Orte von Kirche zu gewährleisten. Dazu werden die heute bestehenden Räte in Abstimmung mit den regionalen und diözesanen Räten weiterentwickelt. Bis zum Ende ihrer Amtszeit (31. Dezember 2025) bleiben die legitimierten Gremien (GdG-, Pfarrei- und Gemeinderäte) grundsätzlich bestehen.

Wird es einen eigenen Rat für den Pastoralen Raum im Übergang geben?

Ja. Der Rat des Pastoralen Raumes im Übergang nimmt die Aufgabe der synodalen Beratung und Mitentscheidung über die Ausrichtung der Seelsorge mit Blick auf die Lebenswirklichkeit der Menschen und auf den jeweiligen Sozialraum vor Ort wahr, insbesondere die Verwirklichung der Grundvollzüge, und fördert die einzelnen Orte von Kirche und ihre Vernetzung.

Er ist das Gremium, in dem Prozesse und Aufgaben abgestimmt, Informationen über aktuelle Themen ausgetauscht werden sowie Transparenz zwischen den Mitgliedern der Vollversammlung, den Vertretungen des Rechtsträgers des Pastoralen Raums sowie des (dazu beauftragten) pastoralen Personals hergestellt wird.

Wie bildet sich der Rat?

Entsteht ein Pastoraler Raum aus mehreren GdG, so entsenden die bestehenden GdG in Proportionalität zur Katholikenzahl ihrer jeweiligen GdG Mitglieder in den Rat des Pastoralen Raums im Übergang. Kommt es bei der Errichtung der Pastoralen Räume im Übergang zur Aufteilung von GdG, werden in Absprache mit dem jeweiligen Regionalteam und der Hauptabteilung Pastoral/Schule/Bildung Einzelfalllösungen entwickelt.

2025 findet die Wahl der künftigen Räte nicht mehr auf der Ebene der GdG statt, sondern auf der Ebene der Pastoralen Räume. Alles Weitere regeln Satzung und Wahlordnung des Rats des Pastoralen Raums im Übergang, die in Beratung mit den diözesanen Gremien zu erarbeiten sind.

Das Statut für den Pastoralen Raum im Übergang tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Zum Nachlesen: www.bistum-aachen.de/wir-veraendern-uns