Auch in der Region Krefeld laufen die Beratungen zu den neuen Pastoralen Räumen. Der Vorschlag von Bistum Aachen und Regionalteam Krefeld sieht vor, dass es zukünftig einen pastoralen Raum geben soll, wobei offengelassen ist, ob sich die GdG Meerbusch diesem anschließt oder einen eigenen Pastoralen Raum bildet.
Zum aktuellen Stand der Dinge und zum weiteren Vorgehen hatte das Krefelder Regionalteam eine Informationsveranstaltung anberaumt, bei der Pfarrer Thorsten Aymanns aus der Lenkungsgruppe des Bistums einen kurzen Abriss über die Rechtsstrukturen der neuen Pastoralen Räume gab.
Von März bis Mai, berichtete Regionalvikar Thorsten Obst, seien alle GdG besucht und das Konzept der Pastoralen Räume vorgestellt worden. Der regionale Pastoralrat tagte am 1. Juni. Dort sei auch beschlossen worden, den GdG mehr Zeit für ihre Entscheidungen zu geben; im Verlauf des August, nach den Sommerferien, sollten die GdG, die noch kein Votum abgegeben haben, ihre Entscheidung treffen. Obst unterstrich noch einmal die Bedeutung dieses Wandels: Es sei ein Paradigmenwechsel weg von der versorgenden Gemeinde hin zur seelsorgerischen Gemeinschaft. Elisabeth Vratz, hauptamtliches Mitglied im Regionalteam, bedankte sich bei allen Mitgliedern der GdG. I
m Vorfeld hatten diese Orte von Kirche in ihren Gemeinden identifiziert. Eine Karte verdeutlichte, wie viele Orte von Kirche es in der Region gibt und wie viele dieser Orte bereits vernetzt arbeiten. Das, sagte Vratz, sei das Handwerkszeug für den regionalen Pastoralrat, der bis zum 30. September die Entscheidung treffen soll, ob sich die Pastoralen Räume in der Region Krefeld/Meerbusch so umsetzen lassen.
Im Kern stehe die Frage, wie sich die Vielfalt jetzt erhalten lasse, erläuterte Elisabeth Vratz. Ein Beispiel der Caritas-Kirche, die verschiedene karitative Angebote wie das „Offene Ohr“ der GdG Nordwest oder „Das tägliche Brot“ der Cityseelsorge bündelt und mit einem professionellen Unterbau unterfüttert, der die Projekte personell und finanziell ausstattet und Qualifizierungen ermöglicht.
Diese Beispiele sorgten für positive Resonanz. Doch die eigentlichen Knackpunkte, das offenbarte der weitere Verlauf, lagen woanders. Pfarrer Thorsten Aymanns erläuterte die Empfehlungen der Lenkungsgruppe „Vermögensrechtsträger und Vermögensverwaltungsstrukturen“.
Diese empfiehlt, da die Pastoralen Räume im Kirchenrecht kein Rechtsträger sind, die Kirchengemeinde als Rechtsträger. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Pro Pastoralem Raum sind drei Kirchengemeinden möglich.
Vor allem für den Kirchenvorstand wird sich einiges ändern, denn auch auf Landesbene haben sich die fünf nordrhein-westfälischen Bistümer verpflichtet, ein einheitlicheres Kirchenvermögensverwaltungsgesetz zu schaffen, dass wohl 2025 in Kraft treten soll.
Änderungen sehen unter anderem vor, dass die Größe des Kirchenvorstands nicht mehr abhängig von der Anzahl der Katholiken in der Gemeinde sein muss. Auch Ausschüsse könnten leichter gebildet werden als bisher. Aktives und passives Wahlrecht seien nicht mehr an den Wohnort gebunden. Doch wie lässt sich der Schritt von der kleinen Gemeinde in den Großraum vollziehen, fragte Bernd Vogt aus der Pfarrei St. Michael. Ralf Höffner aus der Pfarrei St. Augustinus vermisste eine grundlegende Vision. Und wie werden die neuen Vorstände gewählt?
Auch der Zeitplan bereitete einigen noch Bauchschmerzen. Mehr Zeit als bis Ende August werde es nicht geben. Am 6. September tritt der regionale Pastoralrat das nächste Mal zusammen.
Zum Prozess ist eine Handreichung erschienen und unter www.katholisch-in-krefeld-meerbusch.de zum Download verfügbar.