Wenn die Glühbirne fehlt

Seit rund 20 Jahren ist Harald Menk im Bistum Aachen ein gefragter Mann in Sachen Arbeitssicherheit

Gefährdungsbeurteilungen auch auf Baustellen der Kirchengemeinden gehören zum Arbeitsfeld von Harald Menk. (c) Arne Schenk
Gefährdungsbeurteilungen auch auf Baustellen der Kirchengemeinden gehören zum Arbeitsfeld von Harald Menk.
Datum:
12. Mai 2020
Von:
Aus der KirchenZeitung, Ausgabe 20/2020 | Dorothée Schenk

Er spricht gerne und viel. Harald Menk schmunzelt in Selbsterkenntnis, aber hörbar ohne Bedauern. Es ist ein Qualitätsmerkmal, denn er ist für Arbeitssicherheit im Bistum zuständig und muss in dieser Funktion vor allem eines: Überzeugungsarbeit leisten – meist mit vielen Worten. 

Harald Menk (c) Arne Schenk
Harald Menk

Derzeit sind natürlich auch bei Harald Menk die Hygienevorschriften und das Gesamtpaket der Verordnungen zur Eindämmung der Pandemie ein Thema. Nach den Schließungen der Kirchen, Pfarrheime, Kindergärten und Jugendheime, die unter anderem in seinen Verantwortungsbereich fallen, waren es zuerst die Schulen, die sich nach Ostern wegen der Wiederöffnung meldeten. Deren biblische 12 sind in bischöflicher Trägerschaft, und da gilt es neben dem Offensichtlichen viele Detailfragen zu klären. Mit Schulleitern, Hausmeistern, Konrektoren oder Hygienebeauftragen der Schulen besprach er, wie das Kollegium zu informieren und eine Lehrerkonferenz möglich ist, wenn das Lehrerzimmer zu klein ist, Pausenregelungen, und „wie können wir den Lehrerfluss regeln – etwas, das in der öffentlichen Diskussion nicht besprochen wurde, wohl aber in unseren kleinen Kreisen“. In zwei Schulgebäuden gibt es nur ein zentrales Treppenhaus; trotzdem soll eine „Einbahnstraßenregelung“ her? Hier wird jetzt die Feuertreppe an den Außenseiten der Gebäude genutzt. „Es war mein Job, in diesen Punkten die Schulleiter vor Ort zu beraten.“ 

Das ist das zentrale Wort: Beratung. Mühelos trägt die Fachkraft für Arbeitssicherheit Paragrafen und Verordnungen vor, die dem Zuhörer den Kopf schwirren lassen und Bezeichnungen enthalten, die beim Scrabble zu Höchstpunktzahlen führen würden: Präventionsvereinbarungen und Arbeitsstättenverordnung gehören sicher dazu. Jährlich, so trägt der Uerdinger vor, muss er sich fortbilden, tatsächlich sei eine stetige Fortbildung notwendig, die auch dank Internet auf Aktualität geprüft werden könne. Harald Menk ist im wahrsten Sinne dazu berufen, dass im Vorfeld Schäden an Menschen verhindert werden, die beim Bistum beschäftigt sind oder sich in kircheneigenen Räumen aufhalten. Menk vergleicht das mit großen Konzernen, die an ihren Werksgebäuden Schautafeln angebracht haben, auf denen gut sichtbar zu lesen steht – Beispiel –: „385 Tage unfallfrei – das ist ein Qualitätsmerkmal! Unternehmen werden im Innen- und Außenverhältnis daran gemessen, wie sicher der Arbeitsplatz ist.“ Das gilt auch für das Bistum Aachen als Arbeitgeber. Dafür ist nicht nur eine genaue Fachkenntnis der herrschenden Gesetzeslage notwendig, sondern auch ein gutes Auge. 

 

Bewusstsein schaffen 

Harald Menk beschäftigen Stolperstellen in und an kircheneigenen Gebäuden ebenso wie die Frage, wo man sich den Kopf stoßen könnte, ob Türen in die richtige Richtung aufgehen – Stichwort Fluchttüre – Feuerlöscher und Verbandskasten vorhanden sind, ein Notruf abgesetzt werden kann und sogar, ob der Abstand der Computerbildschirme – egal ob im Pfarrbüro, der Kindertagesstätte oder im Jugendheim – den notwendigen Mindestabstand zum Davorsitzenden hat. Da ist es wieder, das Wort, das uns derzeit überall begegnet: Abstand. Ein Thema, das Harald Menk in seinen 20 Berufsjahren immer beschäftigt, ob mit oder ohne Corona.  Regulär ist der Uerdinger an drei von fünf Arbeitstagen statt in seinem Büro in Aachen im Bistum zwischen Eifel und Niederrhein unterwegs; zwei Tage sind für die Nacharbeiten der Termine geplant. Alle ein bis drei Jahre werden sämtliche Einrichtungen besucht.

Die Checkliste des Arbeitssicherheitsfachmannes ist umfangreich. Allein es mangelt zuweilen an der Erkenntnis der Zuständigen vor Ort. Das kann im Ernstfall teuer werden. Denn, so erklärt Harald Menk: „Aus Sicht der Berufsgenossenschaft heißt es nicht ,ein Unfall passiert‘, sondern ,ein Unfall wird verursacht‘.“ Er erklärt es an einfachen Alltagsbeispielen: Ist die Beleuchtung in der Kirche schlecht, eine defekte Glühbirne nicht ausgewechselt oder ein Handlauf an einer Treppe nicht montiert und eine Küsterin oder Kirchenbesucher stürzen, muss sich ein Kirchenvorstand gegebenenfalls erklären. Es könnte unter Umständen der Versicherungsfall eintreten. 

 

Beruf und Berufung 

Für diese Konsequenzen muss das Bewusstsein wachsen. Menk erzählt von einem Pfarrer, der eine damalige Kollegin beim Kontrolltermin vor die Türe gesetzt habe, bis er bei einem Seminar – das auch von der Arbeitssicherheit in Kooperation mit den Berufsgenossenschaften angeboten wird – den Ernst und die gesetzliche Grundlage verstanden habe. „Im nächsten Jahr hat er die Kollegin mit Kaffee und Kuchen begrüßt“, grinst Menk verschmitzt und stellt dann das Selbstverständnis klar: „Ich bin weder interne Polizei noch Aufsicht noch Kontrolleur“, allerdings ist der Beruf eben auch Berufung: „Ich kann schlecht abschalten. Selbst in meiner Freizeit frage ich meine Frau: ,Ist Dir auch aufgefallen, das hier ein sicherheitstechnischer Mangel vorliegt?‘ Das geht einem in Fleisch und Blut über.“

Arbeitssicherheit in Kirchengemeinden

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