Schock und Vorurteil

In Mönchengladbach wird ein Pfarrer der sexuellen Belästigung verdächtigt

Die Nachricht über Verfehlungen von Priestern treffen Gläubige tief. (c) www.pixabay.com
Die Nachricht über Verfehlungen von Priestern treffen Gläubige tief.
Datum:
12. Nov. 2019
Von:
Aus der KirchenZeitung, Ausgabe 46/2019 | Garnet Manecke

Gegen den leitenden Pfarrer einer Mönchengladbacher GdG ist Anklage wegen Missbrauchs eines Kindes erhoben worden. Der Fall erschüttert die Menschen in den betroffenen Gemeinden. Nicht nur, weil sich ein Geistlicher strafbar gemacht haben könnte. Der Fall zeigt, wie schwierig der richtige Umgang mit den Beteiligten ist.

Als der Name des Geistlichen bei den Fürbitten nochmals genannt wird, regt sich in einigen Kirchenbänken Unruhe. Sicher, jeder Gottesdienstbesucher weiß, wer der Beschuldigte ist – selbst wenn sein Name nicht genannt wird. Schließlich hat jede GdG nur einen leitenden Pfarrer. Aber den Namen in Zusammenhang mit den Vorwürfen des sexuellen Missbrauchs auszusprechen, hat etwas von Vorverurteilung. Auch dann, wenn vonseiten des  Generalvikars Andreas Frick vor der Gemeinde ausdrücklich betont wird, dass bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung gilt. Das zeigen auch die Diskussionen und Gespräche, die nach dem Gottesdienst zwischen den Gemeindemitgliedern vor der Kirche noch stattfinden. Sie alle wissen, dass jetzt eine schwierige Zeit kommt – nicht nur für den Beschuldigten und den jungen Mann, der Anzeige gegen den Geistlichen erstattet hat.

2003 soll es zu den Vorfällen gekommen sein. Dem Priester wird sexuelle Belästigung eines damals Zwölfjährigen vorgeworfen. Damals war der Priester noch in Inden tätig. „Mein Mandant bestreitet diesen Vorwurf und hat daher selbst ein großes Interesse daran, dass dieser Vorgang von vor 16 Jahren, soweit überhaupt möglich, umfassend aufgeklärt wird“, schreibt Dieter Breymann, der Anwalt des Beschuldigten, in einem Kommentar zu einem Zeitungsbericht auf Facebook. Breymann wirft dem Bistum Aachen vor, mit öffentlichen Stellungnahmen den Priester „in ein Licht zu setzen, dass die scheinbaren Vorwürfe zu Recht bestehen“. Damit bezieht sich der Jurist auf die öffentlichen Mitteilungen des Bistums, es habe schon früher Gespräche mit dem Geistlichen über ein „grenzwertiges Nähe-Distanz-Verhalten“ gegeben und konkrete Verhaltensauflagen.

Auch das wirft Fragen unter den Gottesdienstbesuchern auf. „Was soll das denn heißen? Warum hat das Bistum nicht früher eingegriffen, wenn da was war?“, fragt eine Besucherin. Zu dem Schock über die Vorwürfe kommt die Unsicherheit, wie es in Zukunft in der GdG weitergeht. Der beschuldigte Priester ist seit dem 4. November von all seinen Pflichten und Diensten beurlaubt. „Aufgrund der derzeitigen Situation … versuchen wir die Gottesdienste aufrecht zu erhalten. Priorität dabei haben dann allerdings die Sonntagsgottesdienste“, sagt Frick der Gemeinde. Ob alle Gottesdienste in der Woche aufrechterhalten werden könnten, sei fraglich. „Die sagen zwar, sie bemühen sich um einen Ersatz für den Pfarrer, aber der kommt dann ja doch nicht“, sagen zwei ältere Damen resigniert auf dem Heimweg.

Standpunkt

Garnet Manecke (c) Einhard Verlag

Besonnen bleiben

Von Garnet Manecke

Ein angesehener Priester wird des Missbrauchs eines Kindes angeklagt: Die Nachricht ist ungeheuerlich. Missbrauch ist ein Verbrechen und gehört bestraft. Herauszufinden, ob der Beschuldigte auch schuldig ist, ist Sache der Ermittler und eines unabhängigen Gerichts. So ist es in einem Rechtsstaat vorgesehen. Solange es kein anderslautendes Urteil gibt, gilt der Beschuldigte als unschuldig. Das bedeutet, dass für ihn genauso der Schutz seiner Persönlichkeit gilt wie für das Opfer der Tat. Das hat seinen guten Grund: Eine Verurteilung muss auf Fakten basieren und nicht auf Gefühlen. Besonders bei Verbrechen gegen Kinder kochen die Gefühle aber schnell hoch. Dass es in diesem Land nicht zur Lynchjustiz kommt, ist eine der positiven Errungenschaften eines Rechtsstaates. Denn das schützt auch diejenigen, die zu Unrecht verdächtigt werden. Es ist richtig, den Priester von seinen Ämtern zu beurlauben, bis die Vorwürfe aufgeklärt sind. Damit schützt man ihn – aber auch mögliche Opfer. Seinen Namen in der Öffentlichkeit zu nennen, ist nicht richtig. Sollten sich die Vorwürfe als haltlos erweisen, ist sein Ruf dadurch irreparabel beschädigt. Der Makel wird ihm immer folgen, denn das Internet vergisst nichts. Das müssen sich alle Beteiligten vor Augen halten. In dieser Situation muss der schwierige Grat zwischen Transparenz und Aufklärung auf der einen Seite und Vorverurteilung und Existenzvernichtung auf der anderen Seite gefunden werden. Die Kirche steht vor großen Veränderungen, die alle verunsichern. Aus dieser Unsicherheit nun von der Strategie der Vertuschung in ein anderes Extrem zu verfallen, schadet. Das Gebot der Stunde heißt Besonnenheit.

Die Autorin ist freie Journalistin und Redakteurin der KirchenZeitung für das Bistum Aachen.